AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Vertragsabschluss
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Talentschmiede
geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig,
wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der Talentschmiede kommt
nach mündlicher/schriftlicher Anmeldung durch unsere mündliche/schriftliche Bestätigung
zustande. Die Talentschmiede ist in der Annahme eines Auftrages frei.

II. Terminvereinbarung
(1) Die Terminvereinbarung für ein Training in der Talentschmiede ist während den
Geschäftszeiten möglich.

(2) Die Geschäftszeiten sind von Montag bis Donnerstag zwischen 10:00-20:00 und freitags
10:00-18:00 (ausgen. Feiertage).

(3) Trainingstermine können über das Kontaktformular, E-Mail, WhatsApp, Nachrichten auf
sozialen Netzwerken, SMS oder per Anruf vereinbart werden.

(4) Durch die Fixierung eines Trainingstermins stimmen die SpielerInnen automatisch den
AGB zu.

(5) NeukundInnen erklären sich bereit, ihren vollständigen Namen sowie ihre
Telefonnummer anzugeben. Mit Übergabe der persönlichen Daten und der Bestätigung
des Termins durch die Talentschmiede entsteht zwischen der Talentschmiede und
dem/der NeukundIn ein verbindliches Verhältnis. Dieses besteht darin, dass der Termin
in jedem Fall eingehalten werden muss, und die Leistung in ausgemachtem Umfang in
Anspruch genommen wird.

III. Dauer der Trainingseinheit
(1) Die Dauer der Trainingseinheit beträgt bei allen Unterrichtsstunden der Talentschmiede
55 Minuten, sofern nicht anders angegeben.

(2) In die Trainingseinheit fällt jedoch auch die erforderliche Platzpflege vor Verlassen des
Platzes sowie der typische Verwaltungsaufwand iZm einer Trainingseinheit (bspw.
Bezahlungen, Verabredungen weiterer Termine, etc.). Platzpflege bedeutet
großflächiges und lückenloses Abziehen der Plätze mit der Abziehmatte (auch die
Spielflächen außerhalb der Linien sind abzuziehen) sowie gegebenenfalls das Reinigen
der Linien.

IV. Trainingsausfall
(1) Sollte der/die SpielerIn aus diversen Gründen nicht zum vereinbarten Trainingstermin
erscheinen können, muss das Training bis spätestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn
und während den Geschäftszeiten abgesagt werden. Rechtzeitig abgesagte Stunden werden nachgespielt. Bitte beachten Sie, dass Trainings am Montag bereits am Freitag
zuvor abgesagt werden müssen.

(2) Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem Trainingsbeginn entfällt unsere
Leistungsverpflichtung. Unser Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Bei
trainingstangierenden Wetterbedingungen im Sommer oder Verhinderungen, seitens der
Trainerin, werden SpielerInnen ehestmöglich über Ihren Trainingstermin informiert.

V. Trainingsblock
(1) Der/Die SpielerIn hat die Möglichkeit, 10 Trainingseinheiten zu einem vergünstigten
Preis zu kaufen („Trainingsblock“).

(2) Mit Kauf eines Trainingsblocks verpflichtet sich der/die SpielerIn, die 10
Trainingseinheiten unverzüglich, jedenfalls aber binnen 6 Monaten, zu absolvieren.

(3) Nach 6 Monaten verfallen die mit dem Trainingsblock erworbenen Trainingseinheiten, es
sei denn, der/die SpielerIn weist nach, dass er/sie die Trainingseinheiten aus Gründen,
die nicht seiner Sphäre zuzurechnen sind, nicht absolvieren konnte (bspw.
Schwangerschaft, Verunfallung). Nach Wegfall der Verhinderung hat sich der/die
SpielerIn unverzüglich um die Absolvierung der noch offenen Trainingseinheiten auf
dem Trainingsblock zu bemühen.

VI. Preise
(1) Die Preise werden mit der Trainerin individuell vereinbart und sind exklusive Platz.

VII. Zahlungen
(1) Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils mit Beendigung einer Trainingseinheit, bei
Trainingsblöcken am Beginn des Blockes fällig.

(2) Eine Zahlung kann mit befreiender Wirkung nur auf das von der Tennisschule
angegebene Konto geleistet werden. Kurskosten bzw. vereinbarte Teilbeträge sind bis
zum vereinbarten Termin zu bezahlen.

(3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 6% p.a. des gesamten
Betrages, sowie anfallende Mahnspesen in Rechnung gestellt.

VIII. Aufsichtspflicht bei Kindern
(1) Die Aufsichtspflicht der Talentschmiede bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf
die Dauer der Trainingseinheit. Wir können vor Beginn und nach Ende des Trainings
leider keine Aufsichtspflichten übernehmen.

(2) Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er)
pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu
nehmen. Kinder sind darüber zu informieren, dass sie den Trainingsbereich
(Trainingsplatz und den danebenliegenden Wartebereich für Angehörige) nicht
verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainers / der Trainerin Folge leisten
müssen.

(3) Die Talentschmiede übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich
verlässt.

IX. Gesundheit und Eigenverantwortung
(1) Der/Die SpielerIn versichert, dass er gesundheitlich in der Lage ist, an einem sportlichen
Training teilzunehmen. Er tut dies auf eigene Verantwortung.

(2) Sowohl gesundheitliche Probleme vor dem Training als auch gesundheitliche oder
konditionelle Probleme, die während des Trainings auftreten, ist er verpflichtet diese
dem Trainer / der Trainerin sofort mitzuteilen.

X. Haftung
(1) Die Haftung der Talentschmiede für Schäden im Zusammenhang mit dem Training
beschränkt sich auf die Dauer der Trainingseinheit, die Trainingsstätte sowie auf Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Die Talentschmiede haftet nicht für Verletzungen oder Unfälle, die einer/m SpielerIn im
Zuge der vertragsgemäßen Erfüllung der Dienstleistung zustoßen.

(3) Für Schäden, die von Personen, mit denen die Talentschmiede nicht in einem
Vertragsverhältnis steht, verursacht werden, übernimmt die Talentschmiede keine
Haftung.

(4) Der/Die SpielerIn haftet für von ihm verursachte Beschädigungen an dem von der
Talentschmiede leihweise zur Verfügung gestelltem Trainingsmaterial. Der/Die SpielerIn
haftet auch für jegliche Schäden gegenüber der Talentschmiede oder deren
SpielerInnen und KundInnen, die von ihm oder von ihm mitgenommenen dritten
Personen oder Tieren verursacht werden.

XI. Video & Bildmaterial
SpielerInnen der Talentschmiede erklären sich damit einverstanden, Foto- und Videomaterial
von Trainings für Werbezwecke freizugeben.

XII. Persönliche Daten und Privatsphäre
Der/Die SpielerIn versichert, alle persönlichen Daten und Informationen, die relevant für die
professionelle Durchführung der geforderten Dienstleistung sind, bei der Dienstleisterin
anzugeben. Diese Daten werden bis auf Weiteres gespeichert. Die Talentschmiede
verpflichtet sich, diese Daten nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung, unter
Berücksichtigung der Datenschutzklauseln, einzusetzen, und die Daten nicht an Dritte oder
außenstehende Personen weiterzugeben, ohne Einwilligung des/der SpielerIn.